Service/Altgeräte
Altgeräte-Verordnung
Elektro-Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Verwertung von
Elektro-Altgeräten schont wertvolle Rohstoffe. Nach dem Elektrogesetz müssen seit dem
24.03.2006 alle Elektro-Altgeräte, die mit einem Kabel oder Batterien (Akkus) betrieben werden,
einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist für den privaten Haushalt
die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Die Adressen und Öffnungs-
zeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Diese Regelung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte von der Waschmaschine, dem Kühl-
schrank über den Fernseher oder Staubsauger bis hin zum PC, Rasierapparat oder MP3-
Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Aus diesem Grunde werden seit dem 24.03.2006 alle neuen Elektrogeräte, die in
privaten Haushalten genutzt werden können, mit einer „durchgestrichenen
Mülltonne auf Rädern“ gekennzeichnet: Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses
Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder
Glas) entsorgt werden darf. Elektro- und Elektronikgeräte können gefährliche Stoffe enthalten
und dadurch die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden. Daher ist eine
fachgerechte Entsorgung unbedingt erforderlich.
Als Service für unsere Kunden nehmen wir weiterhin auf freiwilliger Basis und für Sie kostenlos
Ihre alten Elektrogeräte zurück und entsorgen diese fachgerecht entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben für Sie.
Helfen Sie mit, Rohstoffe zu schonen und damit Mensch und Umwelt zu schützen!